Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung gilt für das Befragungsportal des Düsseldorfer Freizeit- und Kulturpanels unter www.duesseldorfer-kulturpanel.de, betrieben von Christian Sondergeld.
Der Fragebogen gehört ausdrücklich dazu. Aus Sicht der Teilnehmenden ist er Teil desselben Angebots — und ein Fragebogen, den nicht alle ausfüllen können, verzerrt am Ende die Ergebnisse. Er läuft in einer eigenen Anwendung unter derselben Adresse und wird an denselben Anforderungen gemessen wie diese Seiten.
Rechtlicher Rahmen
Maßgeblich ist für uns das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das seit dem 28. Juni 2025 gilt, mit den technischen Anforderungen der Norm EN 301 549 und den zugrunde liegenden Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Stufe AA.
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) nennen wir hier bewusst nicht als Rechtsgrundlage: Sie richten sich an öffentliche Stellen. Dieses Portal wird von einer Privatperson betrieben; an der Erhebung ist keine öffentliche Stelle beteiligt.
Das BFSG erfasst Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags gerichtet sind. Über dieses Portal wird kein Vertrag geschlossen — ob daraus eine unmittelbare gesetzliche Pflicht folgt, ist deshalb auslegungsbedürftig. Wir halten die Anforderungen gleichwohl ein und behandeln sie als verbindlich. Der Grund ist nicht juristisch, sondern methodisch: Wer den Fragebogen nicht bedienen kann, fällt aus der Stichprobe — und zwar nicht zufällig, sondern systematisch. Barrierefreiheit ist hier eine Frage der Datenqualität.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Bei der Gestaltung und Entwicklung dieser Webseite standen Nutzungsfreundlichkeit und Barrierefreiheit im Vordergrund. Der Webauftritt ist mit den Anforderungen noch nicht durchgehend vereinbar. Was bereits umgesetzt ist und was noch aussteht, steht im nächsten Abschnitt.
Grundlage dieser Erklärung ist eine Selbstbewertung der Studienleitung; eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle ist nicht beauftragt. Sollte eine solche Prüfung erfolgen, werden ihre Ergebnisse an dieser Stelle veröffentlicht.
Was bereits umgesetzt ist
- Vollständige Tastaturbedienung mit sichtbarer Fokusmarkierung und einem Sprunglink zum Inhalt.
- Kontraste oberhalb der geforderten Werte; zusätzlich ein eigener, kontrastverstärkter Farbsatz für Systeme mit der Einstellung „erhöhter Kontrast“.
- Grundschriftgröße 17 Pixel statt der im Web üblichen 14 bis 16 Pixel; die Seite bleibt bis 200 Prozent Vergrößerung ohne Textverlust bedienbar.
- Keine automatisch startenden Inhalte, keine Animation im Seitenaufbau. Das Erklärvideo im Abschnitt „Mitmachen“ startet ausschließlich auf Klick, lässt sich jederzeit anhalten und ist vollständig mit der Tastatur bedienbar.
- Semantische Struktur mit Überschriftenebenen, beschrifteten Formularfeldern und Statusmeldungen, die Screenreader vorlesen.
- Untertitel und Volltext zum Erklärvideo: Das Video im Abschnitt „Mitmachen“ hat Untertitel in allen einundzwanzig Sprachen dieses Portals; darunter steht aufklappbar, was gesagt und was gezeigt wird.
- Keine externen Schriften, kein Tracking — dadurch auch kein Cookie-Banner, der die Bedienung unterbricht.
- Druckfassung: Die Seiten bleiben ausgedruckt lesbar.
- Fassung in Leichter Sprache: siehe Leichte Sprache.
Was noch aussteht
- Eine formale Prüfung nach EN 301 549 beziehungsweise WCAG 2.1 AA durch eine unabhängige Stelle. Die bisherigen Maßnahmen beruhen auf einer Selbstbewertung.
- Eine Fassung in Deutscher Gebärdensprache.
- Eine Audiodeskription für das Erklärvideo — also eine zweite Tonspur, die das Bild beschreibt. Das Video ist so angelegt, dass der gesprochene Text durchgehend beschreibt, was zu sehen ist, und unter dem Video steht zusätzlich der vollständige Text mit Bildbeschreibungen. Eine eigene Audiospur gibt es bislang nicht.
- Die Prüfung des Fragebogens. Er ist von dieser Erklärung erfasst, befindet sich aber noch in der Entwicklung und ist bislang nicht geprüft.
- Die Prüfung der Leichten Sprache durch eine Prüfgruppe aus Menschen mit Lernschwierigkeiten. Diese Prüfung gehört zum Standard von Leichter Sprache; die vorliegende Fassung beruht bislang auf einer Selbstbewertung.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 21.08.2026 erstellt und zuletzt am 15.09.2026 überprüft.
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Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf der Seite „Düsseldorfer Freizeit- und Kulturpanel“ aufgefallen? Oder haben Sie Fragen und Anregungen zum Thema Barrierefreiheit? Dann freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Bitte benutzen Sie dafür unsere E-Mail-Adresse:
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Führt eine Meldung bei uns zu keiner zufriedenstellenden Lösung, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen nach dem BFSG ist das bundesweit die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF). Sie hält ein Kontaktformular für Verbraucherinnen und Verbraucher bereit; das Verfahren ist für Sie kostenlos.
- Anschrift
- Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit
von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg - Telefon
- +49 391 289 230 23
- kontakt@mlbf-barrierefrei.de
- Internet
- www.mlbf-barrierefrei.de
Nicht zuständig ist hier die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG (Mauerstraße 53, 10117 Berlin, Telefon 030 18527-2805, info@schlichtungsstelle-bgg.de). Sie schlichtet Streitigkeiten mit öffentlichen Stellen des Bundes. Wir nennen sie, weil sie in vielen Barrierefreiheitserklärungen steht — für ein privates, nicht-öffentliches Angebot wie dieses wäre der Weg dorthin jedoch ein Umweg.
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Ihr Ansprechpartner
Christian Sondergeld
Studienleitung
sondergeld@duesseldorfer-kulturpanel.de
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